Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Rast – Sentenharter Straße“ mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes

Gemeinde Sauldorf
Projektübersicht
Ort:

Gemeinde Sauldorf

Auftraggeber:

Herr David Binder / Herr Johannes Binder (über Ingenieurbüro Hans Gabele)

Projektabschluss: 2023
Geltungsbereich: 4,33 ha
Beteiligte Teams:
Immissionsschutz, Stadtplanung, Landschaftsplanung, Artenschutz, Visualisierung, Recht
Teilleistungen:
  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan
  • Änderung des Flächennutzungsplanes
  • Entwicklung eines artenschutzrechtlichen Maßnahmenkonzepts (Ausgleichs- und funktionserhaltende Maßnahmen (CEF/FCS-Maßnahmen)
  • Umweltbericht
  • Erstellung der Abwägungsvorlagen
  • Projekt- und Verfahrensmanagement
  • Artenschutz Kurzbericht
  • Blendgutachten zu Freiflächenphotovoltaikanlagen

Projektdetails

Der Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes war die Absicht eines privaten Investors eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten. Die Bauleitplanung soll nunmehr auch dazu beitragen den globalen Klimaschutz zu fördern. Dies kann im Wesentlichen dadurch erfolgen, dass der CO2-Ausstoß insgesamt verringert wird. Durch die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage wird ein ganz wesentlicher Beitrag dazu geleistet, den bundesweiten Energiebedarf künftig durch regenerative Energien decken zu können. Die Gemeinde Sauldorf möchte die Entwicklung regenerativer Energien fördern und unterstützen. Zusätzlich zu dem aktuellen Plangebiet wurden weitere Standorte im näheren Umfeld geprüft. Das Plangebiet eignete sich aufgrund seiner Topografie, seines Zuschnittes und Lage (vorhandene, ausreichende Erschließung, geringe Einsehbarkeit) sehr gut für eine Bebauung mit einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.

Der geplante Standort lag im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und einer parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung und Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden. Gleichzeitig wurde durch die Planungen dem "Ziel 4.2.2" des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden-Württemberg (LEP 2002) Rechnung getragen.

Licht gehört zu den Emissionen bzw. Immissionen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und gilt als schädliche Umwelteinwirkung, sofern es nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet ist, Gefahren, erhebliche Nachteile oder Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. PV-Anlagen sind so auszuführen, dass durch die Sonnenlichtreflexion keine Störungen (Blendwirkungen) bei Anwohnern oder auf den Verkehrswegen erzeugt werden.

Für die geplante PV-Anlage wurde die zu erwartende Blendwirkung auf die westlich verlaufende Kreisstraße mit Hilfe eines 3D-Berechnungsprogramms prognostiziert und festgestellt, dass kritische Blendwirkungen nicht vollständig ausgeschlossen werden können.

Um Blendungen auszuschließen, wurden die notwendigen Maßnahmen ermittelt und als entsprechende Festsetzung für den Bebauungsplan vorgeschlagen.

Besondere Herausforderungen

  • Blendgutachten
  • Natur- und Artenschutz

Beteiligte Teams

Stadtplanung
Ulrike Dintzer
Dipl.-Geographin | Stadtplanung
Stadtplanung
Andreas Eppinger
Dipl.-Ing. (FH) Stadtplaner | Stadtplanung
Landschaftsplanung
Matthias Heumos
B.Eng. Landschaftsplanung | Landschaftsplanung
Artenschutz
Stefan Böhm
Dipl.-Biologe | Geschäftsleitung

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