Windkraftanlagen in Ruderatshofen

Der Ruf nach erneuerbaren Energien wird stetig lauter. Solar- und Windenergie sollen die herkömmlichen Energiequellen zunehmend ablösen. Doch insbesondere bei den Windkraftanlagen gibt es einiges zu beachten. In Bayern ist daher die sogenannte "10 H-Regel" derzeit in der Diskussion. Diese legt fest, dass Windkraftanlagen das 10-fache ihrer Höhe vom nächsten Ort entfernt liegen müssen. Basierend auf dieser Regelung rücken bei der Standortsuche nun jedoch zunehmend abgelegene Orte, oft innerhalb von Wäldern oder auch Schutzgebieten, in den Fokus. Dies birgt die Gefahr eines Konfliktes mit dem Arten- bzw. Naturschutz. Unabhängig vom Standort gilt es im Rahmen des Genehmigungsverfahrens genau zu prüfen, welche windkraftempfindlichen Vogelarten in dieser Region vorkommen und welchen Aktionsraum diese nutzen. So kann eine mögliche Kollisionsgefahr der Anlagen mit windkraftempfindlichen Vögeln ausgeschlossen werden. Zu diesen Vögeln zählen unter anderem der Rotmilan, der Schwarzmilan, der Wespenbussard sowie der Schwarzstorch.

Ein avifaunistisches Gutachten erstellen

Die Modwind-Windkraft-Verwaltungs GmbH möchte in der Gemeinde Ruderatshofen (Landkreis Ostallgäu) vier neue Windkraftanlagen bauen. In eben dieser Region sind nicht nur Schwarzstörche, sondern auch der Rotmilan und Schwarzmilan sowie der Wespenbussard beheimatet. Schwarzstörche zählen zudem nicht nur zu den windkraftempfindlichen Vogelarten, sondern auch zu den in Bayern sehr seltenen und gefährdeten Brutvögeln. Unter anderem wirken sich Störungen durch Forstarbeiten und erneuerbare Energien wie Windkraftanlagen im Umfeld des Horstes wesentlich auf das Brutgeschehen aus. Um das Konfliktpotenzial für diese und weitere vorkommende windkraftempfindlichen Vogelarten zu prüfen, wurden wir von Sieber Consult beauftragt, die Raumnutzung der Arten im Hinblick auf ein mögliches Konfliktpotenzial bei der möglichen Errichtung von Windenergieanlagen zu analysieren und hinsichtlich des Tötungs- und Störungspotentials zu bewerten.

Hohe Anforderungen an unser Team Artenschutz

Von März bis August werden nun die Flugbewegungen, d.h. der Aktionsraum der zu berücksichtigenden Vogelarten von uns erfasst und versucht deren Horststandorte ausfinding zu machen. Im Anschluss werden die Daten digitalisiert, ausgewertet und hinsichtlich der Tatsache beurteilt, ob ein erhöhtes Kollisions- und/oder Störungsrisiko besteht. Hierbei ist es besonders wichtig, die Flugbewegungen möglichst genau zu skizzieren. An mindestens18 Terminen à 6 Stunden beobachtet unser Team von Artenschutzexpert:innen den Luftraum an drei verschiedenen Standorten. Um einen möglichst guten Überblick über das weitläufige Gebiet zu haben befinden sich zwei der Standorte am Boden und einer auf einer Hebebühne in knapp 30 m Höhe. Oberste Prämisse in unserer Arbeit ist dabei eine objektive, korrekte und fachlich fundierte Begutachtung zu liefern. Im Rahmen des Projektes ist unser Team ebenso vor ein paar fachliche Herausforderungen gestellt. Vor allem der Schwarzstorch, auf welchem bei dieser Untersuchung ein gewisser Fokus liegt, ist schwer zu erfassen. Eine uneingeschränkte Aufmerksamkeit bei den Erfassungsterminen ist deshalb essenziell, um die Flugbewegungen möglichst korrekt abzubilden und den Aktionsraum möglichst genau bestimmen zu können. Nur so kann eine angemessene Beurteilung erfolgen. Wir von Sieber Consult kennen das Spannungsfeld zwischen Projektierern und der Bevölkerung und achten genaustens auf fachlich versierte Untersuchungen und korrekte artenschutzrechtliche Bewertungen.

Autor

"Einen Beitrag zu einem guten Miteinander zu leisten motiviert mich jeden Tag zum Arbeiten."

Stefan Böhm
Artenschutz | Geschäftsleitung | Dipl.-Biologe | Geschäftsleitung
Stefan Böhm
Dipl.-Biologe | Geschäftsleitung
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