Artenschutz

Bei Projekten aller Art können aufgrund des Europäischen Artenschutzrechts elementare Hürden bestehen. Die Kunst unseres Teams Artenschutz besteht darin, diese Hürden bereits in der frühen Projektphase zu erkennen und fachlich sauber zu lösen. Unsere umfassenden Kenntnisse in der Ökologie der planungsrelevanten Arten sowie ein großer Erfahrungsschatz aus vielzähligen Projekten sind der Grund, dass unser Planungsbüro diese Hürden überwindet.

Durch einen fortwährenden fachlichen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen aus dem In- und Ausland halten wir uns permanent auf dem aktuellsten Stand. Dadurch gewährleisten wir Ihnen im Gesamtplanungsprozess eine bestmögliche Beratung.

Unser Leistungsspektrum

  • Artenschutzrechtliches Fachgutachten
  • Artenschutzrechtliche Vorprüfung
  • Artenschutzrechtliches Monitoring
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen (saP)
  • Entwicklung eines artenschutzrechtlichen Maßnahmenkonzepts (Ausgleichs- und funktionserhaltende Maßnahmen (CEF/FCS-Maßnahmen)
  • Faunistische Untersuchung
  • Ökologische Baubegleitung
  • Aktionsraumerfassung
  • Raumnutzungsanalyse
  • Nahrungshabitatanalyse
  • Erfassung der planungsrelevanten Arten

"Einen Beitrag zu einem guten Miteinander zu leisten motiviert mich jeden Tag zum Arbeiten."

Stefan Böhm
Artenschutz | Geschäftsleitung | Dipl.-Biologe | Geschäftsleitung
Artenschutz
Stefan Böhm
Dipl.-Biologe | Geschäftsleitung

Teilleistungen

Artenschutzrechtliches Fachgutachten

Die Erstellung eines Fachgutachtens ist erforderlich, um die durch die Erfassungen erhobenen Daten dahingehend zu bewerten, ob die Umsetzung eines Vorhabens zu artenschutzrechtlichen Konflikte führen kann. Neben der Bewertung der Ergebnisse im Hinblick auf das Artenschutzrecht integrieren unsere erfahrenen Ökolog:innen auch Konzepte zur Lösung artenschutzrechtlicher Konflikt in das Gutachten.

Artenschutzrechtliche Vorprüfung

Nicht jedes Projekt erfordert ein aufwändiges Untersuchungsprogramm. Mit der artenschutzrechtlichen Vorprüfung liefern unsere Biolog:innen aber den Beleg, dass keine tiefergehenden Untersuchungen erforderlich sind und tragen so wesentlich zur Beschleunigung von Verfahren bei.

Artenschutzrechtliches Monitoring

Wenn sogenannte CEF-Maßnahmen zur Umsetzung eines Projektes erforderlich sind, muss die Wirksamkeit dieser vorgezogenen artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahme nachgewiesen werden. Diese kann unser Team idealer Weise integriert im Gesamtzeitplan eines Projektes bereits erledigen.

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