Recht

Ob Bebauungsplan, immissionsschutzrechtliche Angelegenheit oder artenschutzrechtliche Hürde - Unser Team aus Volljuristen schafft die Rechtsgrundlage für Ihr Vorhaben. Dabei liefern unsere Expertinnen und Experten die rechtliche Beratung zur Vermeidung von Verfahrensfehlern und Abwägungsdefiziten und beraten Sie mit Recherchen aus der Rechtsprechung sowie Informationen über die aktuelle Gesetzeslage.

Jedes Projekt wird von Anfang an begleitet. Dadurch schaffen wir die erforderliche Rechtssicherheit unserer Planungsprozesse. Auch teamübergreifend stehen wir unseren Kolleginnen und Kollegen bei rechtlichen Fragen jederzeit zur Seite.

Unser Leistungsspektrum

  • Beratung und Erarbeitung von Lösungen zu einzelnen planungsrechtlichen Fragestellungen
  • Städtebauliche Verträge, insbesondere Durchführungsverträge nach § 12 BauGB
  • Beratung zu den Instrumenten zur Sicherung der Bauleitplanung sowie deren Erstellung
  • Rechtliche Beratung und Stellungnahme zu grundsätzlichen baurechtlichen Fragestellungen
  • Rechtliche Verfahrensbegleitung zur gesamten Bauleitplanung sowie Satzungen nach §§ 34 und 35 BauGB
  • Schulungsangebote und Einführung für Kunden/Kundinnen in das Bauplanungsrecht (z.B. neue Bürgermeister*innen, neue Gemeinderäte/Gemeinderätinnen)
  • Hausinterne Schulungen der Mitarbeiter*innen zu den Grundlagen des Bauplanungsrechtes

Teilleistungen

Beratung und Erarbeitung von Lösungen zu einzelnen planungsrechtlichen Fragestellungen

Wie ist mein Grundstück nutzbar? Wie ist die planungsrechtliche Ausgangssituation? Mit welchen planungsrechtlichen Instrumenten kann ich mein Ziel erreichen? Als Planungsbüro sind wir täglich mit diesen Fragen konfrontiert. Unser Team Recht berät Sie gerne neutral und zeigt mögliche Lösungen auf.

Städtebauliche Verträge, insbesondere Durchführungsverträge nach § 12 BauGB

Zwingender Bestandteil eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans stellt der Durchführungsvertrag dar. In diesem verpflichtet sich der oder die private Vorhabenträger:in z. B. zur Umsetzung des Vorhabens innerhalb einer vereinbarten Frist oder zur Übernahme von anfallenden Kosten. Unser Team Recht blickt auf weit mehr als 100 erarbeitete Durchführungsverträge zurück - Gerne werden wir auch für Sie tätig.

Beratung zu den Instrumenten zur Sicherung der Bauleitplanung sowie deren Erstellung

Im Innenbereich oder im Bereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans können städtebauliche Fehlentwicklungen stattfinden. Mit einer Veränderungssperre können Kommunen Entwicklungen in einem Bereich für den Zeitraum von einigen Jahren stoppen, in dem Sie eine Veränderungssperre erlassen und selbst planerisch tätig werden. Somit kann die Fehlentwicklung verhindert werden und die Kommune die weitere Entwicklung selbst steuern. Unsere Jurist*innen beraten Sie gerne zu diesem Thema und erarbeiten falls erforderlich den Entwurf einer Veränderungssperre.

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