Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Netto"
Gemeinde Hergensweiler (Landkreis Lindau)
Gemeinde Hergensweiler
Stadtplanung, Artenschutz, Immissionsschutz, Landschaftsplanung, Recht
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan
- Änderung des Flächennutzungsplanes
- Artenschutzrechtliche Vorprüfung
- Lärmschutzgutachten
- Grünordnungsplan
- Umweltbericht
- Städtebauliche Verträge, insbesondere Durchführungsverträge nach § 12 BauGB
- Erstellung der Abwägungsvorlagen
- Projekt- und Verfahrensmanagement
Projektdetails
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Netto" befindet sich im nordöstlichen Bereich der Gemeinde Hergensweiler an einem Kreisverkehr der B 12. Die Schaffung eines Lebensmittelmarktes mit guter fußläufiger Erreichbarkeit war für die Gemeinde Hergensweiler von großer Bedeutung, da die Gemeinde bis dahin nicht über einen Lebensmittelmarkt für die Nahversorgung verfügte. Für die Vorhabenträgerin war der Standort wegen seiner hervorragenden verkehrlichen Erschließung direkt an der B12 interessant.
Besondere Herausforderungen
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Vollumfängliche Berücksichtigung der Vorgaben zur Einhaltung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse in enger Abstimmung mit der Vorhabenträgerin
Beteiligte Teams
"Einen Beitrag zu einem guten Miteinander zu leisten motiviert mich jeden Tag zum Arbeiten."
"Täglich neue Herausforderungen machen meine Arbeit sehr abwechslungsreich."
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