Immissionsschutz

Ob Verkehrslärm, Gewerbelärm, Sport-, Freizeit- oder Veranstaltungslärm: Lärm wird von den meisten Menschen als große Umweltbeeinträchtigung wahrgenommen. Daher ist der Lärmschutz bei der Planung von neuen Baugebieten oder Bauvorhaben von zentraler Bedeutung.

Projekte aus der Bauleitplanung begleiten wir als Team Immissionsschutz von Beginn an, sodass mögliche Konfliktfelder hinsichtlich Lärmeinwirkungen erkannt und schon in der Planung berücksichtigt werden können. Bereits bei der Erstellung von städtebaulichen Entwürfen können so die Aspekte des Lärmschutzes mit einfließen und kreative städtebauliche Lösungen zur Lärmminderung geplant werden.

Planen Sie die Errichtung oder Erweiterung eines Betriebes und von der Genehmigungsbehörde wurde für den Bauantrag ein Lärmgutachten gefordert? Dann sind Sie bei uns ebenfalls an der richtigen Stelle. Mit Hilfe eines dreidimensionalen Schallausbreitungsberechnungsprogrammes erstellen wir detaillierte Schallimmissionsprognosen für Ihr Bauvorhaben und erarbeiten bei Bedarf speziell auf Ihr Vorhaben abgestimmte Lärmminderungskonzepte, immer in enger Abstimmung mit der zuständigen Genehmigungsbehörde.

Neben den Schallimmissionsberechnungen führen wir auch Schallpegelmessungen vor Ort durch, um eine bestehende Konfliktsituation zu erfassen oder die Zulässigkeit der geplanten Anlage zu überprüfen.

Auch bei der Erstellung eines Antrages auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß BImSchG unterstützen wir Sie gerne.

Unser Leistungsspektrum

  • Schallimmissionsprognose und -berechnung
  • Lärmschutzgutachten
  • Lärmminderungskonzept
  • Schallpegelmessung
  • Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß BImSchG
  • Blendgutachten zu Freiflächenphotovoltaikanlagen
  • Schall und Schatten bei Windkraft
  • Lärmaktionsplan
Immissionsschutz
Daniela Wolf
Dipl.-Ing. Umwelt- und Bioingenieurwissenschaften

Bekannt gegebene Messstelle
nach §29b BImSchG 

Das Team Immissionsschutz von Sieber Consult ist eine durch die nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland (DAkkS) akkreditierte und nach §29b BImSchG bekannt gegebene Messstelle in folgenden Bereichen:

  • Ermittlung von Geräuschen
  • Bestimmung von Geräuschen in der Nachbarschaft
  • Modul Immissionsschutz


Hiermit haben wir unsere Fachkunde gemäß DIN EN ISO/IEC 17025:2018 sowie die Anwendung eines Qualitätsmanagementsystems im Einklang mit den Prinzipien der DIN EN ISO 9001 nachgewiesen. Als bekannt gegebene Messstelle sind wir berechtigt, Art und Ausmaß der von einer genehmigungsbedürftigen Anlage ausgehenden Emissionen sowie die Immissionen im Einwirkungsbereich der Anlage zu ermitteln.

Für unsere Kunden bedeutet das: Bei einer Zusammenarbeit mit Sieber Consult setzen Sie auf geprüfte und konstante Qualität und eine hohe fachliche Kompetenz.

Teilleistungen

Schallimmissionsprognose und -berechnung

Schallpegelmessungen liefern bei zeitlich schwankenden Geräuschsituationen (z.B. Verkehrslärm) nur eine Momentaufnahme, deren Messwerte von den tatsächlich vorherrschenden Schallemissionen abweichen können. Die DIN 18005-1 (Schallschutz im Städtebau) definiert Verfahren zur rechnerischen Prognose der zu erwartenden Schallimmissionen im Rahmen der Bauleitplanung. Auch bei Vorhaben im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist eine Messung der Schallimmissionen meist nicht möglich. Zur Überprüfung der Zulässigkeit dieser Vorhaben werden die Schallimmissionen im Sinne der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) ebenfalls mit Hilfe von Prognoseberechnungen ermittelt. Um Lärmkonflikte bei Vorhaben zu erkennen, zu vermeiden bzw. maßgeschneiderte Lärmschutzlösungen zu erarbeiten führen unsere qualifizierten Schallgutachter:innen diese Prognoseberechnung im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung mit dem 3-D Schallausbreitungsberechnungsprogramm IMMI durch.

Lärmschutzgutachten

Lärmschutzgutachten dienen der Erfassung und Bewältigung von möglichen Lärmkonflikten. Nach einer umfassenden Erhebung der Ausgangslage und Beurteilung der lärmschutzfachlichen Ist- bzw. Prognosesituation werden in der schalltechnischen Untersuchung mögliche Lösungsoptionen aufgezeigt. Unsere Fachgutachter:innen haben sich über die Jahre ein umfassendes Wissen ob der Lösung diverser Konfliktsituationen bei Verkehrslärm, Gewerbelärm, Freizeitlärm, Sportlärm und Baustellenlärm erarbeitet.

Lärmminderungskonzept

Unabhängig davon ob Überschreitungen der rechtlichen vorgeschriebenen Lärmwerte vorliegen oder der entsprechende Lärm reduziert werden soll, gibt es in der Praxis verschiedene Ansätze zur Lärmminderung. Neben baulichen Anlagen (z. B. Lärmschutzwand oder -wall) kommen hier vor allem auch organisatorische Maßnahmen (Geräteeinsatz, Lage von Schallquellen, Beschränkung von Nutzungszeiten) in Frage. Unsere Fachtgutacher:innen stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung und erstellen ein für Sie passgenaues Lärmminderungskonzept.

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Hinter den Kulissen

Rasterlärmkarte Frauenberg

Lärmschutzkarte

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