Immissionsschutz
Ob Verkehrslärm, Gewerbelärm, Sport-, Freizeit- oder Veranstaltungslärm: Lärm wird von den meisten Menschen als große Umweltbeeinträchtigung wahrgenommen. Daher ist der Lärmschutz bei der Planung von neuen Baugebieten oder Bauvorhaben von zentraler Bedeutung.
Projekte aus der Bauleitplanung begleitet unser Team Immissionsschutz grundsätzlich von Beginn an, sodass mögliche Konfliktfelder hinsichtlich Lärmeinwirkungen erkannt und schon in der Planung berücksichtigt werden können. Bereits bei der Erstellung von städtebaulichen Entwürfen können so die Aspekte des Lärmschutzes mit einfließen und kreative städtebauliche Lösungen zur Lärmminderung geplant werden.


- Schallimmissionsprognose und -berechnung
- Lärmschutzgutachten
- Geruchsgutachten
- Lärmminderungskonzept
- Schallpegelmessung
- Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß BImSchG
- Blendgutachten zu Freiflächenphotovoltaikanlagen
- Schall und Schatten bei Windkraft
- Lärmaktionsplan

Teilleistungen
Schallimmissionsprognose und -berechnung
Schallpegelmessungen liefern bei zeitlich schwankenden Geräuschsituationen (z.B. Verkehrslärm) nur eine Momentaufnahme, deren Messwerte von den tatsächlich vorherrschenden Schallemissionen abweichen können. Die DIN 18005-1 (Schallschutz im Städtebau) definiert Verfahren zur rechnerischen Prognose der zu erwartenden Schallimmissionen im Rahmen der Bauleitplanung. Auch bei Vorhaben im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist eine Messung der Schallimmissionen meist nicht möglich. Zur Überprüfung der Zulässigkeit dieser Vorhaben werden die Schallimmissionen im Sinne der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) ebenfalls mit Hilfe von Prognoseberechnungen ermittelt. Um Lärmkonflikte bei Vorhaben zu erkennen, zu vermeiden bzw. maßgeschneiderte Lärmschutzlösungen zu erarbeiten führen unsere qualifizierten Schallgutachter:innen diese Prognoseberechnung im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung mit dem 3-D Schallausbreitungsberechnungsprogramm IMMI durch.
Lärmschutzgutachten
Lärmschutzgutachten dienen der Erfassung und Bewältigung von möglichen Lärmkonflikten. Nach einer umfassenden Erhebung der Ausgangslage und Beurteilung der lärmschutzfachlichen Ist- bzw. Prognosesituation werden in der schalltechnischen Untersuchung mögliche Lösungsoptionen aufgezeigt. Unsere Fachgutachter:innen haben sich über die Jahre ein umfassendes Wissen ob der Lösung diverser Konfliktsituationen bei Verkehrslärm, Gewerbelärm, Freizeitlärm, Sportlärm und Baustellenlärm erarbeitet.
Geruchsgutachten
In Geruchsgutachten werden die Geruchsstundenhäufigkeiten ermittelt und bewertet. Wie beim Lärm gibt es hier für sensible Nutzungen entsprechend zulässige Höchswerte. Gerade in ländlichen Regionen mit landwirtschaftlichen Nutzungen (z. B. Tierhaltung, Biogas) sind Konfliktlagen an der Tagesordnung. In Kooperation mit einem Partnerbüro unterstützen wir Sie bei der Konflikterhebung und Bewältigung.
Hinter den Kulissen
Rasterlärmkarte Frauenberg
Lärmschutzkarte
Bekannt gegebene Messstelle
nach §29b BImSchG
Das Team Immissionsschutz von Sieber Consult ist eine durch die nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland (DAkkS) akkreditierte und nach §29b BImSchG bekannt gegebene Messstelle in folgenden Bereichen:
- Ermittlung von Geräuschen
- Bestimmung von Geräuschen in der Nachbarschaft
- Modul Immissionsschutz
Hiermit haben wir unsere Fachkunde gemäß DIN EN ISO/IEC 17025:2018 sowie die Anwendung eines Qualitätsmanagementsystems im Einklang mit den Prinzipien der DIN EN ISO 9001 nachgewiesen. Als bekannt gegebene Messstelle sind wir berechtigt, Art und Ausmaß der von einer genehmigungsbedürftigen Anlage ausgehenden Emissionen sowie die Immissionen im Einwirkungsbereich der Anlage zu ermitteln.
Für unsere Kunden bedeutet das: Bei einer Zusammenarbeit mit Sieber Consult setzen Sie auf geprüfte und konstante Qualität und eine hohe fachliche Kompetenz.



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